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   OVG Niedersachsen, 18.03.2004 - 7 LB 112/03   

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https://dejure.org/2004,5773
OVG Niedersachsen, 18.03.2004 - 7 LB 112/03 (https://dejure.org/2004,5773)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.03.2004 - 7 LB 112/03 (https://dejure.org/2004,5773)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. März 2004 - 7 LB 112/03 (https://dejure.org/2004,5773)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Festsetzung einer Gaststättengebühr

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 NVwKostG; § 3 NVwKostG; § 9 NVwKostG; § 2 GastG; § 11 GastG
    Ausstellung einer vorläufigen Gaststättenerlaubnis; Gebühr für die Ausstellung einer vorläufigen Gaststättenerlaubnis; Anforderungen für die Gebührenberechnung

  • Judicialis

    AllGO § 1; ; GastG § 11; ; GastG § 2; ; NVwKostG § 9 I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AllGO § 1; GastG § 2 § 11; NVwKostG § 9 I
    Addition; Erlaubnis, vorläufige; Gaststättenerlaubnis; Gegenstandswert; Rahmengebühr; Verwaltungsaufwand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausstellung einer vorläufigen Gaststättenerlaubnis; Gebühr für die Ausstellung einer vorläufigen Gaststättenerlaubnis; Anforderungen für die Gebührenberechnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 30
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.1988 - 14 S 940/87

    Verwaltungsgebühren: Gebührenmaßstab, Rahmengebühr

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2004 - 7 LB 112/03
    Solche ermessenssteuernden Richtlinien haben den durch Gesetz und Verordnung festgelegten Bemessungselementen Rechnung zu tragen und dürfen der Berücksichtigung besonderer Umstände des Einzelfalls nicht entgegenstehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.11.1988 - 14 S 940/87 -, GewArch 1989, 344).

    In den Blick zu nehmen ist daher die vergleichbare Gastronomie des gesamten Landes einschließlich der in den Großstädten angesiedelten großen Beherbergungsbetriebe (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 16.2. 1972 - VII OVG A 73/72 -, OVGE 28, 415; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.11.1988 - 14 S 940/87 -, GewArch 1989, 344).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.06.1984 - 9 A 87/82
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2004 - 7 LB 112/03
    Der gesetzliche Maßstab führt nicht zu einem einzigen exakt bestimmbaren Gebührenwert, sondern lässt die Möglichkeit mehrerer richtiger Gebührenwerte zu, die - gemessen an den im Gesetz genannten Faktoren - nur nicht grob übersetzt sein dürfen (OVG Lüneburg, Urt. v. 16.2.1972 - VII OVG A 73/72 -, OVGE 28, 415; Urt. v. 12.6.1984 - 9 OVG A 87/82 -, GewArch 1985, 244; Urt. v. 19.6.1996 - 7 L 2993/95 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.1992 - 14 S 1253/91

    Verwaltungsgebühren: Zur Bedeutung des Pachtzinses bei der Erhebung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2004 - 7 LB 112/03
    Es macht jedoch einen Unterschied, ob ein Gaststättenbetrieb (erstmals) nach Errichtung oder Umbau zur Genehmigung gestellt oder ob ein vorhandener Betrieb ohne bauliche Veränderungen übernommen wird (vgl. OVG Münster, Urt. v. 14.8.1979 - II A 1764/77 -, GewArch 1980.346; VG Lüneburg, Urt. v. 8.10.1997 - 5 A 127/95 -, GewArch 1998, 255; a.A. VGH Mannheim, Urt. v. 4.12.1992 - 14 S 1253/91 -, GewArch 1993, 253).
  • OVG Niedersachsen, 02.12.1996 - 12 L 182/95

    Gebühren für die Aufsicht über Luftfahrunternehmen; Betrieb,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2004 - 7 LB 112/03
    Damit ist es unvereinbar, eine Teilgebühr für den Verwaltungsaufwand einerseits und den Gegenstandswert andererseits zu ermitteln und die beiden Teilbeträge sodann zusammenzurechnen (OVG Lüneburg, Urt. v. 14.7.1988 - 1 OVG A 136/87 -, Nds. MBl. 1989, 133 (Ls); Urt. v. 2.12.1996 - 12 L 182/95 -, Juris).
  • VG Lüneburg, 08.10.1997 - 5 A 127/95
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2004 - 7 LB 112/03
    Es macht jedoch einen Unterschied, ob ein Gaststättenbetrieb (erstmals) nach Errichtung oder Umbau zur Genehmigung gestellt oder ob ein vorhandener Betrieb ohne bauliche Veränderungen übernommen wird (vgl. OVG Münster, Urt. v. 14.8.1979 - II A 1764/77 -, GewArch 1980.346; VG Lüneburg, Urt. v. 8.10.1997 - 5 A 127/95 -, GewArch 1998, 255; a.A. VGH Mannheim, Urt. v. 4.12.1992 - 14 S 1253/91 -, GewArch 1993, 253).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.1979 - II A 1764/77
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2004 - 7 LB 112/03
    Es macht jedoch einen Unterschied, ob ein Gaststättenbetrieb (erstmals) nach Errichtung oder Umbau zur Genehmigung gestellt oder ob ein vorhandener Betrieb ohne bauliche Veränderungen übernommen wird (vgl. OVG Münster, Urt. v. 14.8.1979 - II A 1764/77 -, GewArch 1980.346; VG Lüneburg, Urt. v. 8.10.1997 - 5 A 127/95 -, GewArch 1998, 255; a.A. VGH Mannheim, Urt. v. 4.12.1992 - 14 S 1253/91 -, GewArch 1993, 253).
  • OVG Niedersachsen, 16.06.2020 - 11 LC 138/19

    Allgemeine Gebührenordnung; Amtshandlung; Befristung; Billigkeitsentscheidung;

    Es genügt vielmehr, einen Wahrscheinlichkeitsmaßstab anzulegen und die Gebühr am typischen Nutzen, den die Amtshandlung einbringt, zu orientieren (Niedersächsisches OVG, Urt. v. 18.3.2004 - 7 LB 112/03 -, juris, Rn. 23; dasselbe, Urt. v. 13.11.1995 - 12 L 492/95 -, juris, Rn. 52; dasselbe, Urt. v. 12.6.1986 - 9 OVG A 87/82 -, GewArch 1985, 244; Loeser/Barthel, NVwKostG, a.a.O., § 9, Ziff. 3.2 und Ziff. 4.2 f.).

    Der gesetzliche Maßstab führt nicht zu einem einzigen exakt bestimmbaren Gebührenwert, sondern lässt die Möglichkeit mehrerer richtiger Gebührenwerte zu, die - gemessen an den im Gesetz genannten Faktoren - nur nicht grob übersetzt sein dürfen (Niedersächsisches OVG, Urt. v. 18.3.2004 - 7 LB 112/03 -, juris, Rn. 23; dasselbe, Urt. v. 16.2.1972 - VII OVG A 73/72 -, OVGE 28, 415; dasselbe, Urt. v. 2.3.1974 - VII OVG A 39/73 -, GewArch 1976, 93).

    Mit dem Erfordernis, im Rahmen einer einheitlichen Ermessensbetätigung eine angemessene Wertrelation herzustellen, ist es unvereinbar, Teilbezugsgebühren für den Verwaltungsaufwand einerseits, den Wertanteil andererseits zu ermitteln und sodann Verwaltungsaufwands- und Wertanteils "gebühr" zusammenzurechnen (Niedersächsisches OVG, Urt. v. 13.11.1995 - 12 L 492/95 -, juris, Rn. 51; dasselbe, Urt. v. 18.3.2004 - 7 LB 112/03 -, juris, Rn. 34 f.; Hessischer VGH, Urt. v. 13.6.2007 - 5 UE 1179/06 -, juris, Rn. 39; Loeser/Barthel, NVwKostG, a.a.O., § 9, Ziff. 4.6, jeweils m.w.N.).

    Denn auch die Frage, ob eine Mindestgebühr festgesetzt wird, ist eine originär von der Behörde und nicht den Gerichten zu treffende Ermessensentscheidung (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 18.3.2004 - 7 LB 112/03 -, juris, Rn. 40).

    Aufgrund des der Beklagten zustehenden Ermessensspielraums ist es zwar nicht Aufgabe des Senats, eine bestimmte Bemessungsmethode vorzugeben (vgl. dazu obige Ausführungen unter 3. sowie Nds. OVG, Urt. v 18.3.2004 - 7 LB 112/03 -, juris, Rn. 42).

    Bei dem Wert des Gegenstands der Amtshandlung ist demgegenüber auf den Geltungsbereich des Gebührenrahmens abzustellen, sprich darauf, wie sich der Wert für vergleichbare Spielhallenbetriebe im gesamten Bundesland darstellt (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 18.3.2004 - 7 LB 112/03 -, juris, Rn. 42, juris; dasselbe, Urt. v. 16.2.1972 - VII OVG A 73/72 -, OVGE 28, 415, 418 f.).

  • VGH Hessen, 13.06.2007 - 5 UE 1179/06

    Bemessung der Verwaltungsgebühr nach Bedeutung der Amtshandlung

    Die Berücksichtigung der Bedeutung der Amtshandlung bei der grundsätzlich vom Verwaltungsaufwand ausgehenden Bemessung einer Rahmengebühr gem. § 3 Abs. 1 i.V.m. § 6 Abs. 2 HVwKostG gestattet - lediglich - die Anhebung der Gebühr auf eine höher bewertete Bedeutung, nicht aber die Zusammenrechnung von Anteilen, die einerseits für den Verwaltungsaufwand und andererseits für die Bedeutung der Amtshandlung ermittelt worden sind (im Ergebnis wie OVG Lüneburg, U. v. 18.03.2004 - 7 LB 112/03 - juris, zu § 9 Abs. 1 NdsVwKostG).

    Die Bedeutung der Amtshandlung für den Empfänger sei lediglich "zu berücksichtigen", was es nach der Rechtsprechung des OVG Lüneburg (Urteil vom 18.03.2004 - 7 LB 112/03 -) verbiete, die Gebühr durch eine Zusammenrechnung zweier Teilbeträge für Aufwand und Bedeutung zu bilden.

    In diesem Punkt pflichtet auch der Senat der vom Verwaltungsgericht zitierten Rechtsprechung des OVG Lüneburg (Urteil vom 18.03.2004 - 7 LB 112/03 - juris) zu der im Wesentlichen inhaltsgleichen Bemessungsregelung in § 9 Abs. 1 des Verwaltungskostengesetzes Niedersachsen bei.

  • VG Lüneburg, 22.04.2010 - 6 A 10/08

    Abwasser; Amalgam; Amtshandlung; Bemessungsgrundsatz; Einleitung; Ermessen;

    Das Gericht hat lediglich zu prüfen, ob beide Faktoren im Ergebnis in einer angemessenen Wertrelation stehen, keines der beiden Bemessungsmerkmale unverhältnismäßig und pauschal zu Buche schlägt und beide Faktoren (erkennbar) erwogen worden sind (siehe zu den dargelegten Grundsätzen insgesamt Nds. OVG, Urt. v. 16.2.1972 - VII OVG A 73/72 -, OVGE 28, 415; Urt. v. 12.6.1984 - 9 OVG A 87/82 -, GewArch 1985, 244; Urt. v. 19.6.1996 - 7 L 2993/95 - Urt. v. 18.03.2004 - 7 LB 112/03 -, zitiert nach Juris; Loeser/Barthel, NVwKostG, Stand: Juli 2005, § 9 Ziff. 4).

    Dabei sind typisierende Bemessungsgrenzen zulässig, jedoch müssen ihre Grenzen im Hinblick auf den Einzelfall beachtet werden (Nds. OVG, Urt. v. 18.03.2004, a.a.O.).

    Wenn und soweit in Einzelfällen Behandlungsstühle ohne Amalgamabscheider vorhanden sein sollten, kann der jeweilige Antragsteller dies vortragen und der Beklagte kann dem durch eine entsprechende Anpassung der Gebühr Rechnung tragen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.11.1988 - 14 S 940/87 -, GewArch 1989, 344; Nds. OVG, Urt. v. 18.03.2004, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 05.09.2022 - 23 ZB 19.1985

    Verwaltungsgebühren für Errichtung und Betrieb von Spielhallen

    bb) Hiergegen wendet die Klägerseite unter Verweis auf das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 18. März 2004 (7 LB 112/03 - juris zu § 9 Abs. 1 NVwKostG) im Zulassungsschriftsatz (S. 12-16) ein, nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 KG seien zwei Faktoren, nämlich der Verwaltungsaufwand und die Bedeutung der Angelegenheit für die Beteiligten maßgebend.

    (b) Nicht durchzudringen vermag die Klägerin mit der Rüge, die Gebührenhöhe sei unter Verstoß gegen die Gebührenfindungsgrundsätze aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 KG ermittelt worden, weil hinsichtlich der danach zu berücksichtigenden Faktoren "Verwaltungsaufwand" und "Bedeutung der Angelegenheit" eine angemessene Wertrelation weder zwischen diesen Faktoren noch innerhalb dieser Faktoren mit dem Durchschnittswert vorgenommen worden sei, vielmehr sei der Verwaltungsaufwand völlig unberücksichtigt geblieben (unter Berufung auf NdsOVG, U.v. 18.3.2004 - 7 LB 112/03 - juris Rn. 23 zu § 9 Abs. 1 NVwKostG).

  • OVG Niedersachsen, 27.01.2011 - 7 PA 1/11

    Wiedergestattung einer Gewerbeerlaubnis bei Fortbestehen erheblicher

    Auch wenn, wie das Verwaltungsgericht unter Berücksichtigung des Urteils des Senats vom 18. März 2004 - 7 LB 112/03 - (GewArch 2004, 387) zutreffend ausgeführt hat, die Bemessung nur auf grobe Missverhältnisse überprüfbar ist, müssen die Bemessungsparameter nachvollzogen werden können und plausibel sein.
  • VG Oldenburg, 20.03.2018 - 7 A 23/17

    Gebühr; Gebührenrahmen; Gebührentarif Nr. 57.1.7.1; glücksspielrechtliche

    Die von der Behörde bei Anwendung des § 9 NVwKostG zu treffende Entscheidung erstreckt sich auch auf die Frage, in welchem Verhältnis das Maß des Verwaltungsaufwandes für die einzelne Amtshandlung einerseits und der Wert des Gegenstandes der Amtshandlung andererseits in den Gebührenansatz im Einzelfall einfließen (OVG Niedersachsen, Urteil v. 18. März 2004 - 7 LB 112/03 -, juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 02.03.2023 - 23 ZB 22.2639

    Gebühren für glücksspielrechtliche Spielhallenerlaubnis bei Befreiung vom

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Niedersachsen (NdsOVG, U.v. 18.3.2004 - 7 LB 112/03 - juris Rn. 42; B.v. 16.6.2020 - 11 LC 138/19 - juris Rn. 59) sei bei dem Wert des Gegenstands der Amtshandlung darauf abzustellen, wie sich der Wert für vergleichbare Spielhallenbetriebe im gesamten Bundesland darstellt.

    Die seitens der Klägerin unter Verweis auf Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Niedersachsen (U.v. 18.3.2004 - 7 LB 112/03 - juris Rn. 42; B.v. 16.6.2020 - 11 LC 138/19 - juris Rn. 59) vorgebrachten Einwände, es sei darauf abzustellen, wie sich der Wert für vergleichbare Spielhallenbetriebe im gesamten Bundesland darstelle, wobei wertprägende Faktoren jeweils zu gleichen Teilen sowohl die Dauer der erteilten Erlaubnis als auch die Anzahl der von der Erlaubnis erfassten Geldspielgeräte seien und bei Erlaubnissen nach dem GlüStV von einer durchschnittlichen Erlaubnisdauer von zehn Jahren auszugehen sei, sich eine Erlaubnisdauer von weniger als zwei Jahren aber jedenfalls als erheblich unterdurchschnittlich darstelle, setzen sich mit den insoweit tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts zur lediglich hälftigen Ausschöpfung des Gebührenrahmens und zum Verwaltungsaufwand nicht auseinander.

  • VG Berlin, 26.06.2019 - 4 K 207.17
    Der gesetzliche Maßstab führt nicht zu einem einzigen exakt bestimmbaren Gebührenwert, sondern lässt die Möglichkeit mehrerer richtiger Gebührenwerte zu, die - gemessen an den im Gesetz genannten Faktoren - nur nicht grob übersetzt sein dürfen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 18. März 2004 - 7 LB 112/03 -, juris Rn. 23).

    Denn das Gericht ist nicht befugt, den der Behörde zukommenden Ermessensspielraum durch eine eigene Entscheidung zu ersetzen (OVG Lüneburg, Urteil vom 18. März 2004 - 7 LB 112/03 -, juris Rn. 40).

  • VGH Hessen, 04.11.2009 - 5 A 2308/08

    Gebührenfestsetzung im Einzelfall bei Rahmengebühren

    In diesem Punkt pflichtet auch der Senat der vom Verwaltungsgericht zitierten Rechtsprechung des OVG Lüneburg (Urteil vom 18.03.2004 - 7 LB 112/03 - juris) zu der im Wesentlichen inhaltsgleichen Bemessungsregelung in § 9 Abs. 1 des Verwaltungskostengesetzes Niedersachsen bei.
  • VG Hannover, 16.04.2010 - 11 B 6294/09

    Nachträgliche Erteilung von Auflagen an einen Gaststättenbetreiber zur

    Der gesetzliche Maßstab führt nicht zu einem einzigen exakt bestimmbaren Gebührenwert, sondern lässt die Möglichkeit mehrerer richtiger Gebührenwerte zu, die - gemessen an den im Gesetz genannten Faktoren - nur nicht grob übersetzt sein dürfen (OVG Lüneburg, Urt. v. 16.2.1972 - VII OVG A 73/72 -, OVGE 28, 415, 417; Urt. v. 22.3.1974 - VII OVG A 39/73 -, GewArch. 1976, 93; Urt. v. 12.6.1984 - 9 OVG A 87/82 -, GewArch. 1985, 244, 245; Urt. v. 19.6.1996 - 7 L 2993/95 - Urt. v. 18.03.2004 - 7 LB 112/03 -).
  • OVG Niedersachsen, 23.04.2008 - 1 LB 79/06

    Rechtmäßigkeit der Höhe eines Gebührenbescheids für die Erteilung einer

  • VG Mainz, 28.11.2019 - 1 K 48/19

    Verfassungsmäßigkeit der Gebührenerhebung für die Erteilung einer Erlaubnis zur

  • VG Lüneburg, 17.10.2022 - 1 A 139/21

    Fahrtenbuchanordnung; Tarnname; Täuschung; unrichtige Angaben

  • OVG Niedersachsen, 28.12.2020 - 7 LA 52/20

    Äquivalenzprinzip; Gebührenkalkulation; Sondernutzungsgebühr

  • VG Frankfurt/Oder, 19.09.2023 - 7 K 606/18

    Zur Erhebung von Baugebühren für Werbeanlagen in Brandenburg

  • VGH Bayern, 04.10.2011 - 22 BV 11.759

    Verwaltungsgebühren für die regelmäßige Überwachung von immissionsschutzrechtlich

  • VG Gießen, 12.04.2006 - 10 E 4209/05

    Verwaltungsgebührenfestsetzung der Ärztlichen Stelle Hessen; Prüfung von

  • VGH Bayern, 04.10.2011 - 22 BV 11.757

    Verwaltungsgebühren; Grundgebühr und Erhöhungsgebühr; Orientierung an einem

  • OVG Sachsen, 03.04.2017 - 3 A 682/16

    Verwaltungsgebühr; Ermessensausübung; Begründungsanforderung; wirtschaftliche

  • VG Hannover, 31.05.2018 - 11 A 4440/16

    Änderung des Kostenvorschussbescheides; Ermessen; Gebühr für Erlaubnis nach § 24

  • VG Berlin, 15.11.2013 - 4 K 263.12

    Gebühr für Akkreditierung eines Kalibrierlaboratoriums

  • VG Gelsenkirchen, 25.08.2021 - 10 K 3676/18

    Klageerweiterung, Unzulässigkeit, Klagefrist, Klagebegehren, Gebührenbescheid,

  • VG Mainz, 31.01.2019 - 1 K 476/18

    Gebühr für die vor-Ort-Kontrolle einer Spielhalle nach zunächst unberechtigter

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